Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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V. Verhältnis zu anderen Vorschriften
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§ 9 MinStG steht im Zusammenhang mit § 8 MinStG und findet nur im Rahmen der PES-Anwendung. Die Regelung des § 9 MinStG enthält die notwendige „technische“ Ergänzung zu § 8 MinStG mit Blick auf die Berechnung des Anteils der Muttergesellschaft am Steuererhöhungsbetrag der niedrig besteuerten Einheit. Über die Vorschriften der PES hinaus hat § 9 MinStG keinen Anwendungsbereich.