Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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4. Nicht im Einklang mit anerkannten Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschlüsse (Abs. 21 Nr. 3)
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Nach den Regelungen des § 7 Abs. 21 Nr. 3 MinStG sind auch Abschlüsse gem. Nr. 1 und 2, die nicht im Einklang mit anerkannten Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurden, gleichwohl Konzernabschlüsse i.S.d. MinStG, sofern diese zur Vermeidung erheblicher Vergleichbarkeitseinschränkungen angepasst wurden. Durch diese Erweiterung sollen Umgehungen verhindert werden. In welchem Umfang eine Anpassung zu erfolgen hat, ist strittig. Nach unserer Auffassung erfordert die Vorschrift keine weitreichende oder vollumfängliche Anpassung an anerkannte Rechnungslegungsstandards. Vielmehr ist es ausreichend, dass sie substantiell einem anerkannten Rechnungslegungsstandard entsprechend und eine Vergleichbarkeit nicht erheblich eingeschränkt ist.