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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

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§ 35 MinStG sieht ein Wahlrecht zur Anwendung der Realisationsmethode vor. Danach können Vermögenswerte oder Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden oder die an den beizulegenden Zeitwert aufgrund einer Wertminderung angepasst werden, für Zwecke der Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts auch zum Buchwert angesetzt werden. Damit würden diese Wertänderungen unberücksichtigt bleiben und bis zu der Veräußerung der Sachanlage „aufgeschoben“. Durch das Wahlrecht würden im Ergebnis bestimmte Erträge und Aufwendungen aus der Zeitwertbilanzierung nicht im Mindeststeuer-Gewinn oder Mindeststeuer-Verlust erfasst. Wird das auf fünf Jahre geltende Wahlrecht zur Anwendung der Realisationsmethode nach § 35 MinStG in Anspruch genommen, so sind Anpassungen nach § 22 MinStG weder möglich noch erforderlich. Wird — bei Anwendung der Neubewertungsmethode in der Rechnungslegung — das Wahlrecht zur Anwendung der Realisationsmethode ausgeübt, so ist ggf. auch die im Mindeststeuer-Jahresüberschuss S. 412 oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag erfasste A...

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