Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht
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§ 10 MinStG setzt Art. 10 MinStRL um. Da es sich um eine zwingende Vorgabe des Richtlinienrechts handelt, blieb dem nationalen Gesetzgeber kein Umsetzungsspielraum (s. auch § 8 MinStG Rz. 1 ff.). Insofern ist die Überprüfung anhand verfassungsrechtlicher Vorgaben aufgrund des Vorrangs des Unionsrechts versperrt. Die Regelung des § 10 MinStG ist allein an den Vorgaben des Art. 10 MinStRL zu messen.