Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Regelungsgegenstand und Bedeutung
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Das MinStG beinhaltet spezielle Vorschriften für die Einstufung von Finanzinstrumenten als Eigen- oder Fremdkapital, um eine einheitliche Behandlung für Mindeststeuerzwecke zu garantieren. Ziel dieser Vorschrift ist es, künstliche Verzerrungen und Manipulationen des effektiven Steuersatzes innerhalb einer Unternehmensgruppe zu vermeiden.
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Gemäß § 17 MinStG hat die Einstufung eines Finanzinstruments als Eigenkapital oder Fremdkapital für den Emittenten und den Inhaber einheitlich zu erfolgen. Weicht die Einstufung auf der Grundlage des jeweils maßgebenden Rechnungslegungsstandards beim Emittenten und Inhaber voneinander ab, ist die Einstufung des Instruments beim Emittenten für den Inhaber bindend.
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Weiterhin findet der Dividendenkürzungsbetrag gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 MinStG bei zusammengesetzten Finanzinstrumenten nur bezogen auf den Teil der Dividende oder anderen Gewinnausschüttung Anwendung, der auf die Eigenkapitalkomponente des Instruments entfällt.
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§ 17 MinStG findet Anwendung auf „Finanzinstrumente“, die in den verschiedenen Rechnungslegungsstandards unterschiedlich qualifiziert werden und teilweise...