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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

1. Vergleich mit einkommensteuerlichen Vorschriften

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Ungeachtet dessen ist für MNU, bei denen die OMG in Deutschland ansässig ist, das deutsche Verständnis davon, was als Bußgeld oder Sanktion i.S.d. § 18 Nr. 7 MinStG gilt, von hervorgehobener Bedeutung. Wie auch schon für die Auslegung des § 18 Nr. 6 MinStG (vgl. Rz. 42 ff.) kann dabei die Parallelnorm des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG Aufschlüsse darüber zulassen, was als Bußgeld oder Sanktion anzusehen ist. Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG sind „Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die von einem Gericht oder einer Behörde [...] festgesetzt wurden sowie damit zusammenhängende Aufwendungen“ unabhängig ihrer betrieblichen Veranlassung nicht als Betriebsausgabe steuerlich abziehbar. Dabei dürfte das ertragsteuerliche Begriffsverständnis von „Geldbußen, Ordnungsgeldern und Verwarnungsgeldern“ weitgehend den mindeststeuerlichen Begriffen der „Bußgelder und Sanktionen“ entsprechen. Von der Norm erfasst sind in der Folge Widrigkeiten im ordnungsrechtlichen, nicht jedoch im strafrechtlichen Sinne.

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Wie auch schon bei den Bestechungs- und Schmiergeldern geht der Wortlaut des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG allerdings über die mind...

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