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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Personeller Anwendungsbereich des Wahlrechts (Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2)

39

Wird das Wahlrecht ausgeübt, gilt dieses für alle Geschäftseinheiten eines Steuerhoheitsgebiets einheitlich gem. § 34 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 MinStG. Das Gesetz erlaubt somit — anders als beispielsweise § 35 MinStG — explizit keine Begrenzung auf bestimmte Geschäftseinheiten eines Steuerhoheitsgebiets. Das Wahlrecht kann jedoch in unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten divergierend ausgeübt bzw. widerrufen werden.

40

Aus dem Wortlaut des § 34 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 MinStG ergibt sich grundsätzlich keine Spezifikation zur Wirkung der Ausübung des Wahlrechts auf Geschäftseinheiten, die für Mindestbesteuerungszwecke als selbständig zu beurteilen sind bzw. einer eigenständigen länderbezogenen Beurteilung unterliegen (z.B. im Minderheitseigentum stehende Geschäftseinheiten, Joint Venture). Der personelle Anwendungsbereich des Wahlrechts ist daher aus der gemeinsamen Betrachtung von § 34 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 MinStG und Abs. 1 MinStG zu bestimmen. Die Anwendung des Wahlrechts nach § 34 Abs. 1 MinStG bezieht sich demzufolge (nur) auf die Geschäftseinheiten eines Steuerh...

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