Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Besonderheit nach IFRS
64
Die von Equity-Unternehmen erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (§ 7 Abs. 29 MinStG) erfassten Ergebnisbestandteile werden spiegelbildlich beim Gesellschafter in dessen sonstigem Ergebnis (§ 7 Abs. 29 MinStG) erfasst. Die Fortschreibung des anteiligen neubewerteten Eigenkapitals erfolgt insoweit nicht erfolgswirksam in der GuV des Gesellschafters, sondern erfolgsneutral in dessen Eigenkapital.