Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Umkehrung
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Ebenso wie die Bildung erfolgt auch die Auflösung („Umkehrung“) des fiktiven latenten Steueranspruchs ausschließlich „fiktiv“, d.h. innerhalb der Mindeststeuerberechnung. Mangels bilanzieller Abbildung der fiktiven latenten Steuerposition bedarf es — anders als im Grundfall des § 52 Abs. 2 Satz 3 MinStG (Rz. 57) — keiner entsprechenden Folgeanpassungen im Geschäftsjahr oder den dazwischenliegenden Geschäftsjahren.