Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Rechtsentwicklung
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Im Diskussionsentwurf waren in § 19 MinStG-DiskE bereits die wesentlichen Inhalte des Dividendenkürzungsbetrags angelegt. In der Folgezeit hatte die OECD weitere Verwaltungsleitlinien veröffentlicht und den Anwendungsbereich des Dividendenkürzungsbetrags weiter präzisiert (vgl. 2.2 2.3. Excluded Dividends — Asymmetric treatment of dividends and distributions [AG22.04.T10], OECD-VWL Februar 2023). Im sich anschließenden Gesetzgebungsverfahren wurde im Regierungsentwurf die Normbezeichnung in § 20 MinStG geändert und in Abs. 2 Satz 2 hinzugefügt, der den Anwendungsbereich bei zusammengesetzten Finanzinstrumenten auf die Eigenkapitalkomponente einschränkt.