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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

VI. Berichtspflichtige Geschäftseinheit (Abs. 7)

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§ 7 Abs. 7 MinStG definiert die berichtspflichtige Geschäftseinheit als diejenige Einheit, die den Mindeststeuerbericht einreicht oder zur Einreichung verpflichtet ist. Wer im Einzelnen als berichtspflichtig gilt, bestimmt sich nach § 75 MinStG.

Grundsätzlich trifft die Berichtspflicht zunächst jede nach § 1 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 MinStG steuerpflichtige Geschäftseinheit. Diese hat den Mindeststeuer-Bericht für das jeweilige Geschäftsjahr eigenständig an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln (§ 75 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 sowie § 76 MinStG).

Gehören mehreren steuerpflichtige Geschäftseinheiten derselben Unternehmensgruppe an, kann eine von ihnen im Auftrag der übrigen den Mindeststeuer-Bericht übermitteln und damit die Berichtspflicht für die gesamte Gruppe erfüllen (§ 75 Abs. 1 Satz 2 MinStG).

Darüber hinaus kann die berichtspflichtige Geschäftseinheit auch im Ausland belegen sein. Voraussetzung hierfür ist nach § 75 Abs. 2 MinStG, dass der Mindeststeuer-Bericht von der obersten Muttergesellschaft oder einer von ihr zur Übermittlung beauftragten Geschäftseinheit im jeweiligen Belegenheitsstaat abgegeben wurde und dieser Staat entweder Mitglied der Europäis...

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