Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Währungsumrechnung
a) Währung des Mindeststeuer-Jahresüberschusses bzw. Jahresfehlbetrags
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§ 15 Abs. 1 MinStG fordert ausdrücklich nur die Ansatz- und Bewertungsvereinheitlichung (s. Rz. 10). Da diese beiden Vereinheitlichungsmaßnahmen einer konzernspezifischen Währungsumrechnung konzeptionell vorgelagert sind (DRS 25.41), ist daraus möglicherweise zu schlussfolgern, dass der Mindeststeuer-Jahresüberschuss bzw. -Jahresfehlbetrag grds. auch in einer von der Konzernberichtswährung abweichenden Währung bestehen kann und alle weiteren Mindeststeuer-Berechnungen ebenfalls in dieser abweichenden Währung durchzuführen sind. Nach den Ausführungen der OECD-VWL Juli 2023 ist dies jedoch ausdrücklich nicht zulässig. Dabei regelt die OECD-VWL in ihrem ersten Punkt u.a. in welcher maßgeblichen Währung die Mindeststeuer-Berechnungen und -Offenlegungen zu erfolgen haben. Dazu führt die OECD-VWL aus, dass die Mindeststeuer-Berechnungen einer Geschäftseinheit sich auf Beträge stützen, die zuvor nach dem anwendbaren Rechnungslegungsstandard in die Konzernberichtswährung umgerechnet wurden. Die Min...