Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Vorbemerkungen
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Im Rahmen der Rechnungslegung sind Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für ähnliche Geschäftsvorfälle, sonstige Ereignisse und Gegebenheiten stetig auszuwählen und anzuwenden. Das Stetigkeitsprinzip gilt nach IFRS und HGB. Die Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stellt Änderungen von Prinzipien, grundlegenden Überlegungen, Konventionen, Regeln und Praktiken dar. Diese können sich auf die Bilanzierung dem Grunde nach (Ansatz), die Bilanzierung der Höhe nach (Bewertung) sowie die Darstellung (Ausweis bzw. Angaben) beziehen. In der Praxis kann dabei eine Abgrenzung zwischen Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Schätzungsänderungen im Einzelfall jedoch schwierig sein.