Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
5. Keine Gewährung „im Zusammenhang“ stehender „Vorteile“
35
Zuletzt ist auch erforderlich, dass das ausländische Steuerhoheitsgebiet keine „im Zusammenhang“ mit der nationalen Sekundärergänzungssteuerregelung stehende „Vorteile“ gewährt. Diese Anordnung ist besonders problematisch in ihrer begrifflichen Unschärfe. Erklärtes Ziel des OECD/Inclusive Framework ist es, die Wirkungen der globalen Mindeststeuer — die Angleichung der Wettbewerbsbedingungen („Level Playing Field“) — zu schützen. Dabei sei diese Anforderung bewusst weit gefasst, um verschiedenste Vorteile (z.B. Anreize, Subventionen oder Zuwendungen) und Gewährungsformen erfassen zu können. Ferner soll es unbeachtlich sein, auf welche Staatsebene die Vorteile gewährt werden (Bundes-, Landes-, oder lokaler Ebene) oder durch welche Behörde. Ankommen soll es auf alle Umstände des Einzelfalles, einschließlich des Zeitpunktes der Einführung oder der öffentlichen Darstellung des Vorteils. Dies löst offensichtliche Abgrenzungsschwierigkeiten aus, wenn der gewährte Vorteil — wovon ausgegangen werden kann — nicht dem Grunde und der H...