Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

B. Zeitlicher Anwendungsbereich des MinStG (Abs. 1)

11

§ 101 Abs. 1 MinStG setzt Art. 56 MinStRL um. Das Gesetz wurde am verkündet und ist für Geschäftsjahre anwendbar, die nach dem beginnen. Der Zeitpunkt ist so gewählt, dass das Gesetz noch in 2023 in Kraft getreten ist, um den internationalen Zusagen im Rahmen der G20 nachzukommen.

12

Die Anwendbarkeit gilt nach dem Wortlaut für die aktuelle Fassung. Betroffen sind damit von dem MinStG zunächst Unternehmen deren Geschäftsjahr nach dem beginnt und in zwei von vier der vorherigen Jahre einen Umsatz von mindestens 750 Mio. Euro erzielt haben. Neben der Anwendung des MinStG haben die betroffenen Unternehmen im Rahmen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses Angaben zu machen. Zum einen ist im Anhang über den Nichtansatz von latenten Steuern auf Steuer der globalen Mindestbesteuerung zu informieren (IAS 12.88A). Nach IAS 12.88 ist der tatsächliche Steueraufwand anzugeben, nach IAS 12.88B hat ein Unternehmen den tatsächlichen Steueraufwand(-ertrag) im Zusammenhang mit Säule-2-Ertragsteuern gesondert anzugeben.

13

Soweit ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjah...

Daten werden geladen...