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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

IV. Steuern einer Versicherungseinheit, die den nach § 32 Abs. 1 auszunehmenden Erträgen entsprechen (Abs. 2 Nr. 4)

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Den Kanon nicht erfasster Steuern abschließend bestimmt Abs. 2 Nr. 4, dass Steuern einer Versicherungseinheit (s. hierzu auch Rz. 21, 23), die den nach § 32 Abs. 1 MinStG auszunehmenden Erträgen entsprechen, als nicht erfasste Steuern anzusehen sind.

Der Wortlaut der MinStRL (Art. 20 Abs. 2 Buchst. e), der mit dem Wortlaut der GloBE-MV (Art. 4.2.2e) wortwörtlich übereinstimmt, spricht in der deutschen Übersetzung hingegen von „Steuern, die ein Versicherungsunternehmen für an Versicherungsnehmer gezahlte Erträge entrichtet“. Trotz der abweichenden Formulierung sollte sich im Hinblick auf den zugrunde liegenden Tatbestand keine andere Bedeutung ergeben: Bei den nach § 32 Abs. 1 MinStG auszunehmenden Erträgen handelt es sich um solche, die eine Versicherungseinheit aus der Weiterbelastung von Steuern erzielt und die vertraglich vom Versicherungsnehmer zu tragen sind. Bei den nach Abs. 2 Nr. 4 als nicht erfasste Steuern definierten Beträgen muss es sich dem Grunde nach um erfasste Steuern handeln, so dass nur wei...

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