Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Abschlusses für die steuerliche Gewinnermittlung
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Das abweichenden Alternativmodell („Praxismodell“) bildet die in praxi häufig anzutreffende buchhalterischen Verbindung der handelsrechtlichen Rechnungslegung und steuerrechtlichen Gewinnermittlung ab. Eine solche Berichterstattungswelt ist nicht geprägt von der parallelen Abbildung von Geschäftsvorfallen in gesonderten Hauptbüchern („Ledgern“) wie im Standardmodell, sondern zeichnet sich durch eine sequentielle Abbildungsmethodik aus: Die handelsrechtliche Rechnungslegung dient als Basis und die steuerliche Gewinnermittlung knüpft an diese an und leitete diese auf die steuerlichen Größen (u.a. Gewinn, sofern erforderlich mitunter auch Steuerbilanz) über. Das handelsrechtliche Buchwerk ist mithin maßgeblich für die steuerliche Gewinnermittlung.
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In einer solchen Berichterstattungswelt erfolgt in einem ersten Schritt die originäre Erfassung von Geschäftsvorfällen und ggf. deren Umrechnung in die handelsrechtlich funktionale Währung. Dies impliziert, dass asymmetrische Währungsgewinne und -verluste i...