Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Rechtsentwicklung
4
MinStRL-UmsG v. : Die Regelungen zur Mindeststeuergruppe waren bereits im Gesetzentwurf der BReg enthalten und wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nur geringfügig angepasst.
S. 45
5
JStG 2024 v. : Der neue § 3 Abs. 1 Satz 4 MinStG fingiert, dass auch eine einzelne im Inland belegene Geschäftseinheit eine Mindeststeuergruppe bildet. Dies dient insbesondere der Umsetzung von technischen Anforderungen innerhalb der Finanzverwaltung und — aufgrund der damit einhergehenden Anzeigepflicht über die Stellung als Gruppenträger — der vollständigen Information über die Anzahl der steuerpflichtigen Unternehmensgruppen.
6
MinStAnpG v. : Der neue § 3 Abs. 3 Halbs. 2 MinStG wird um den Fall der Mehrmütter-Unternehmensgruppe ergänzt. Danach hat die Bestimmung durch die obersten Muttergesellschaften gemeinsam zu erfolgen.