Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. Regelungsgegenstand und Bedeutung
1
Berücksichtigungsfähige materielle Vermögenswerte i.S.d. § 60 MinStG fließen in die Ermittlung des substanzbasierten Freibetrags ein. Die Vorschrift regelt die Einzelheiten der einzubeziehenden Vermögenswerte und die zu berücksichtigenden Ausnahmen.