Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Anwendung von § 40 Abs. 1 MinStG beim Anteilseigner, der die Anteile an der Schachtelbeteiligung hält
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§ 40 Abs. 2 Satz 2 MinStG sieht vor, die Regelungen des § 40 Abs. 1 MinStG nicht bei der emittierenden Geschäftseinheit anzuwenden, sondern beim Anteilseigner, der die Anteile an der Schachtelbeteiligung hält. Voraussetzung hierfür ist, dass die wirtschaftlichen und bilanziellen Folgen des Sicherungsinstruments nicht von der das Sicherungsinstrument emittierenden Geschäftseinheit, sondern von der Geschäftseinheit getragen werden, die die Schachtelbeteiligung hält.
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Die Zuordnung von Vermögensgegenständen und Schulden sowie der korrespondierenden Aufwendungen und Erträge richtet sich nach den Grundsätzen des wirtschaftlichen Eigentums. Dieses handelsrechtliche Zuordnungsprinzip gilt für IFRS und HGB gleichermaßen. In IFRS ist dieser Bilanzierungsgrundsatz nicht kodifiziert, auch jedoch lässt es sich nicht mehr dem Rahmenkonzept entnehmen. Für Abschlüsse nach HGB wurde im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die Regel der Zuordnung von Vermögenswerten und Schulden in § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB gesetzlich kodifiziert, so dass...