Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Höhe des Nachversteuerungskonto-Verlustvortrags (Abs. 4 Satz 2)
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Der Betrag des Nachversteuerungskonto-Verlustvortrags entspricht dem übersteigenden Betrag aus der Differenz eines äquivalenten negativen Ausschüttungssteuerbetrags und des offenen Saldos der Nachversteuerungskonten. Es kann somit nur ein Nachversteuerungskonto-Verlustvortrag gebildet werden, wenn zuvor sämtliche Nachversteuerungskonten auf null gemindert wurden und ein Verlust übrigbleibt. Es besteht kein Wahlrecht über eine etwaige Nutzung. Der Nachversteuerungskonto-Verlustvortrag ist zwingend in den nachfolgenden Geschäftsjahren als Minderung der Nachversteuerungskonten heranzuziehen, soweit dieser berücksichtigt werden kann.