Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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4. Gesamtwert der materiellen Vermögenswerte im Inland (Abs. 1 Satz 3 Nr. 3)
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§ 12 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 MinStG definiert die „Gesamtwert der materiellen Vermögenswerte im Inland“ als die Summe der Nettobuchwerte der materiellen Vermögenswerte aller im Inland belegenen Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe. Die materiellen Vermögenswerte umfassen gem. § 12 Abs. 3 MinStG die materiellen Vermögenswerte des Anlage- und Umlaufvermögens, jedoch keine Barmittel oder Barmitteläquivalente, immateriellen oder finanziellen Vermögenswerte. Der Nettobuchwert der materiellen Vermögenswerte wird in § 12 Abs. 4 MinStG näher definiert.