Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. Materielle Vermögenswerte (Abs. 7 Nr. 1)
233
Von der Nachversteuerung auszunehmen sind passive latente Steuern, die sich aus der Abschreibung auf materielle Vermögenswerte ergeben. Von der Regelung erfasst sind damit insbesondere steuerliche Sofortabschreibungen oder beschleunigte steuerliche Abschreibungen, die nur für steuerliche Zwecke vorgenommen werden und zu versteuernde temporäre Differenzen begründen.
234
Der Gesetzeswortlaut beschränkt die Anwendung auf Abschreibungen, die für das Entstehen von zu versteuernden temporären Differenzen und die Bildung von passiven latenten Steuern ursächlich sind. Damit wären andere Gründe für das Entstehen von passiven latenten Steuern (z.B. Übertragung von unversteuerten Rücklagen, Nichtaktivierung von Anschaffungsnebenkosten oder ein niedriger Wertansatz von Herstellungskosten in der Steuerbilanz) vom Wortlaut nicht erfasst und von der Anwendung ausgeschlossen. Der Gesetzgeber stellt in der Begründung zum Regierungsentwurf indes klar, dass die Regelung des § 50 Abs. 5 Nr. 1 MinStG sämtliche passive latente Steuern auf materielle Vermögenswerte erfasst, unabhängig davon, ob diese ...