Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Mindestbeteiligungsquote von 10 %

36

Die Anwendung von § 20 Abs. 1 Nr. 1 MinStG setzt voraus, dass von Geschäftseinheiten (§ 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 6 MinStG) der Unternehmensgruppe (§ 4 Abs. 1 MinStG) zusammen eine Beteiligungsquote von mindestens 10 % zum Zeitpunkt der Ausschüttung besteht. Als zeitlicher Betrachtungshorizont stellt die Regelung auf den Zeitpunkt der Ausschüttung ab und fordert mithin eine stichtagsorientierte Betrachtung. Für die Bestimmung des Zeitpunkts einer Ausschüttung wird nach den in Deutschland geltenden ertragsteuerlichen Grundsätzen auf den Tag, an dem der Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wird und für den Anteilseigner der Anspruch auf die Erlangung der Dividende entsteht, abgestellt. Diese Auffassung gilt in Anwendung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften auch für § 20 Abs. 1 Nr. 1 MinStG, weil auch nach IFRS und HGB zu diesem Zeitpunkt die Dividendenforderung und der korrespondierende Dividendenertrag zu erfassen ist und sich der Vorgang somit buchhalterisch niederschlägt. Der (nachfolgende) Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung der Dividende ist ohne Bedeutung.

37

Bei der Ermittlung der Höhe der gehaltene...

Daten werden geladen...