Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Abkommensrechtliche Ausgangslage
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Die Mindestbesteuerung ist eine Einkommensteuer oder zumindest ähnliche Steuer i.S.d. Art. 2 OECD-MA (s. Anhang 3 MinStG Rz. 38 ff.).
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Für die Abkommensberechtigung ist Art. 4 Abs. 1 OECD-MA relevant: Ist eine Geschäftseinheit aufgrund ihres „Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig“ und geht die Steuerpflicht über eine reine Quellensteuerpflicht für diesen Staat hinaus? Mit den beschriebenen Merkmalen ist die klassische Ansässigkeitsbesteuerung mit ihren spezifischen Funktionen gemeint. Die Mindestbesteuerung knüpft an die Belegenheit der Geschäftseinheiten an (§ 6 MinStG). Für nichttransparente Einheiten sind dies die klassischen Ansässigkeitsmerkmale Sitz und Geschäftsleitung wie bei der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 6 Abs. 1 MinStG), so dass unbeschränkte Steuerpflicht und Mindestbesteuerungspflicht Hand in Hand gehen. Für transparente Einheiten sind nach § 6 Abs. 2 MinStG die gleichen Merkmale und zusätzlich der Gründungssitz relevant und für Betriebsstätten nach § 6 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 8 MinStG letztlich die Beleg...