Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
4. Hinzurechnung fiktiver Ausschüttungssteuern
32
Als Resultat der Inanspruchnahme des Wahlrechts dürfen fiktive Anrechnungssteuern i.S.d. § 71 Abs. 2 MinStG zu dem Betrag der angepassten erfassten Steuern hinzugerechnet werden (s. § 44 MinStG Rz. 30 ff.). Dies entspricht ebenfalls den OECD-Vorgaben zum GloBE Information Return (Mindeststeuerbericht), nach dem Anpassungen nach Art. 7.3 GloBE MV „Deemed Distribution Tax“ als Modifikation der erfassten Steuern gleichermaßen zu berücksichtigen sind.