Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Alternative 3: Eigenständige Bestimmung
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Sind die Voraussetzungen der ersten beiden Alternativen (§ 3 Abs. 3 Satz 1 und 2 MinStG) nicht erfüllt, hat die oberste Muttergesellschaft bzw. haben die obersten Muttergesellschaften gemeinsam im Fall einer Mehrmütter-Unternehmensgruppe eine nach § 1 MinStG steuerpflichtige Geschäftseinheit (einschl. Joint Venture, § 3 Abs. 2 MinStG) eigenständig zu bestimmen.
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Für die Bestimmung ist an sich keine Frist vorgesehen. Sie hat prinzipiell bis zur Abgabe der Gruppenträgermeldung zu erfolgen, die innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Besteuerungszeitraums zu erfolgen hat. Für den Fall das innerhalb dieses Zeitrahmens keine Abgabe der Gruppenträgermeldung erfolgt, kann die Bestimmung aber auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.