Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Teleologie der DBA
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Entgegen der Auffassung von Fehling und Riecks ist ein Konflikt zwischen Mindestbesteuerung und DBA nicht bereits aus teleologischen Gründen ausgeschlossen (object and purpose der DBA, Art. 31 Abs. 1 WÜRV). Sinn und Zweck von Doppelbesteuerungsabkommen ist ausweislich der Präambel und des Systems aus Verteilungsnormen und Methodennormen primär die Vermeidung der Doppelbesteuerung, die sich aus konkurrierenden Besteuerungszugriffen ergibt. Fehling und Riecks argumen S. 1520 tieren, dass die Mindestbesteuerung von der abkommensrechtlichen Verteilung ausgeht und nur eingreift, wenn die nach Abkommen berufenen Staaten von ihrem Recht gar nicht Gebrauch machten.
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Zutreffend ist die Annahme, dass ohne Besteuerung in einem der beiden Vertragsstaaten bereits keine Doppelbesteuerung vorliegen kann. Nach dem heutigen üblichen Stand des Informationsaustauschs und der Kooperation ist nicht mehr davon auszugehen, dass DBA schon die „virtuelle Doppelbesteuerung“ vermeiden wollen, sondern der Blick auf die tatsächliche Gefahr einer Doppelbesteuerung gericht...