Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Besonderheiten bei Minderheitsgesellschaftern
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Besondere praktische Bedeutung hat der Abzugsmechanismus des § 11 Abs. 1 Satz 4 MinStG im Fall der Beteiligung von Minderheitsgesellschaftern an einer niedrig besteuerten Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe, denn in diesen Fällen kommt es durch die Sekundärergänzungssteuer nicht nur zu einer Verlagerung des Anfalls der Steuerschuld innerhalb der Unternehmensgruppe, sondern zu einer zusätzlichen Belastung. Der Anwendungsbereich und die Wirkungsweise des Abzugsmechanismus werden durch das OECD/G20 Inclusive Framework durch folgendes Beispiel erläutert, das nachfolgend anhand der einschlägigen Vorschriften des MinStG gelöst wird:
S. 260
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Die oberste Muttergesellschaft A Co hält direkt und indirekt über B Co insgesamt 95 % der Anteile an der niedrig besteuerten C Co. Da nur auf Ebene der B Co — d.h. i.H.v. 40 % — eine anerkannte Primärergänzungssteuer greift, werden nicht „alle Beteiligungen der obersten Muttergesellschaft“ an der niedrig besteuerten Geschäftseinheit für das Geschäftsjahr direkt oder indirekt von Muttergesellschaften gehalten, di...