Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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5. Steuertransparente Struktur (Abs. 32 Satz 5)
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Nach § 7 Abs. 32 Satz 5 MinStG liegt eine steuertransparente Struktur vor, wenn eine Eigenkapitalbeteiligung an einer Geschäftseinheit über eine Kette von steuertransparenten Einheiten gehalten wird. Für die Ermittlung einer steuertransparenten Struktur muss, ausgehend von der Referenzeinheit, jede Einheit in der Kette als steuertransparente Einheit qualifizieren.