Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Regelungsgegenstand und Bedeutung
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§ 13 MinStG enthält eine Sondervorschrift für die Zuordnung der Beschäftigten und materiellen Vermögenswerte einer transparenten Einheit i.S.d. § 7 Abs. 32 MinStG für Zwecke der Ermittlung der Inlandsquote nach § 12 MinStG. Hintergrund der Vorschrift ist, dass die Inlandsquote (sog. UTPR Percentage) die im betreffenden Steuerhoheitsgebiet jeweils vorhandene Substanz typisierend abbildet. Die in einem Steuerhoheitsgebiet ausgeübte wirtschaftliche Aktivität und vorhandene Substanz ist grundsätzlich unabhängig von der Rechtsform der Geschäftseinheit, erfordert aber aufgrund der ertragsteuerlichen Transparenz dennoch einen sachgerechten Anknüpfungspunkt im jeweiligen Steuerhoheitsgebiet und eine Koordination mit den allgemeinen Regeln über die Zurechnung der Gewinne und Verluste der transparenten Einheit. Insofern enthält § 13 MinStG eine von der allgemeinen Regel des § 43 MinStG abweichende Anordnung für die Zuordnung der Beschäftigten und materiellen Vermögenswerte einer transparenten Einheit für die Ermittlung der Inlandsquote.
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Die Vorschrift schließt daher die Anwendung des § 43 MinStG aus und ordnet einen eigenst...