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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Erfasste Steuer

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Der Begriff der erfassten Steuern wird in § 45 MinStG definiert und in der zugehörigen Kommentierung näher erläutert (s. § 45 MinStG Rz. 1 ff.). Steuern, die keine erfassten Steuern sind, dürfen nicht nach § 47 Nr. 1 MinStG hinzugerechnet werden. Dies betrifft z.B. die Mindeststeuer selbst (§ 45 Abs. 2 Nr. 1 MinStG) oder unzulässige erstattungsfähige Anrechnungssteuern (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 MinStG). Diese werden zwar nach § 19 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 18 Nr. 1 MinStG aus dem Mindeststeuer-Jahresüberschuss bzw. Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag eliminiert, nicht jedoch nach § 47 Nr. 1 MinStG hinzugerechnet.

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