Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Gruppe in Minderheitseigentum (Abs. 3 Satz 3)
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Nach Satz 3 ist eine in Minderheitseigentum stehende Gruppe eine in Minderheitseigentum stehende Muttergesellschaft nach Satz 2 mit allen im Minderheitseigentum stehenden Geschäftseinheiten nach Satz 1, an denen sie eine unmittelbare oder mittelbare Kontrollbeteiligung hält. Die Kontrollbeteiligung (§ 7 Abs. 20 MinStG) führt zur Konsolidierung.