Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Die oberste Muttergesellschaft einer fingierten Unternehmensgruppe (Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)
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Voraussetzung für die Qualifikation als OMG gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 MinStG ist, dass die OMG selbst eine Kontrollbeteiligung an mindestens einer anderen Geschäftseinheit hält. Nicht erfüllt wird dieses Beherrschungskriterium allerdings in den Fällen, wo eine Unternehmensgruppe nach § 4 Abs. 1 Satz 2 MinStG fingiert wird. Mangels einer Beteiligung an weiteren Einheiten wird die Einzelgesellschaft bzw. das Stammhaus dieser Gesellschaft als OMG nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 MinStG bestimmt. Bei einem Stammhaus wird gem. § 7 Abs. 20 Satz 2 MinStG unterstellt, dass es als gruppenzugehöriger Gesellschafter die Kontrollbeteiligungen an seinen Betriebsstätten hält.
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Diese Definition stellt folglich sicher, dass auch Einzelgesellschaften vollumfänglich der Mindeststeuer unterliegen, sofern sie die Umsatzgrenzen des § 1 MinStG erfüllen. Im Einklang mit der MinStRL, aber in Abweichung zu den GloBE-MV sind dabei auch rein inländische Einzelgesellschaften vom Anwendungsbereich des MinStG erfasst. Demgegenüber unterliegen nach den GloBE-MV nur solche Einheiten mit einer oder mehreren ausländischen Betriebsstät...