Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Regelungsgegenstand und Bedeutung
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Die Vorschrift des § 14 MinStG enthält eine Sonderregel für die Ermittlung der Inlandsquote gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 MinStG (sog. UTPR Percentage ), die sicherstellt, dass es zu einer tatsächlichen Erhebung der zugewiesenen Sekundärergänzungssteuerbeträge in den betreffenden Steuerhoheitsgebieten mit anerkannter Sekundärergänzungssteuer kommt. Daher ordnet § 14 Satz 1 MinStG an, dass ein Steuerhoheitsgebiet mit anerkannter Sekundärergänzungssteuerregelung bei der Ermittlung der Inlandsquote für das betreffende Geschäftsjahr „unberücksichtigt“ bleibt, bis die auf dieses Steuerhoheitsgebiet für die betreffende Unternehmensgruppe für ein vorhergehendes Geschäftsjahr entfallende Sekundärergänzungssteuer im gesamten Umfang festgesetzt worden ist (sog. Exclusion mechanism). Dadurch erfolgt keine weitere Zuweisung von Steuererhöhungsbeträgen an das betreffende Steuerhoheitsgebiet für die betroffene Unternehmensgruppe. Stattdessen wird der Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge für das betreffende Geschäftsjahr zwischen den Steuerhoheitsgebieten aufgeteilt, die die zuvor zugewiesenen Steuererhöhungsbetr...