Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Anwendungsbereich
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Die Bestimmungen von Abs. 3 sind nur anzuwenden auf zusammengefasste latente Steuern i.S.v. Abs. 2. Werden latente Steuern auf aggregierte Ebene ermittelt, ist der Anwendungsbereich der Regelung eröffnet. Im Umkehrschluss sind sie nicht einschlägig, wenn latente Steuern auf der Ebene von einzelnen Sachverhalten ermittelt werden.