Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
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Die Regelungen des § 63 MinStG enthalten besondere Bestimmungen zur Anwendbarkeit des MinStG im Fall von Zusammenschlüssen und Spaltungen. Es gibt grundsätzlich keine Zweifel an der Vereinbarkeit der Regelungen in § 63 MinStG mit Verfassungsrecht bzw. Unionsprimärrecht. Zur Vereinbarkeit des MinStG mit Verfassungsrecht bzw. Unionsprimärrecht s. Anhang 4 Rz. 1 ff.