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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

IV. Pensionseinheiten (Abs. 1 Nr. 4)

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§ 5 Abs. 1 Nr. 4 MinStG sieht vor, dass Pensionseinheiten von der Mindestbesteuerung ausgenommen sind und setzt insoweit Art. 2 Abs. 3 Buchst. a MinStRL um, auch wenn dort der Begriff „Pensionsfonds“ verwendet wird. Der Begriff der Pensionseinheit wird nicht in Nr. 4, sondern in § 7 Abs. 27 MinStG (s. § 7 MinStG Rz. 195 ff.) legaldefiniert. Die Gesetzesbegründung stellt klar, dass unter § 7 Abs. 27 Satz 2 MinStG auch Pensionsfonds, Pensionskassen sowie gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG steuerbefreite Unterstützungskassen fallen. Trotz der unterschiedlichen Begrifflichkeiten in Nr. 4 (Pensionseinheiten) und Art. 2 Abs. 3 Buchst. a MinStRL (Pensionsfonds), liegt eine richtlinienkonforme Umsetzung vor (s. Rz. 8) und nationale Besonderheiten werden sachgerecht integriert.

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