Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Nachversteuerungsgruppe II (Abs. 2 Satz 2)
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Die ganz überwiegend angewandte Methode der Rechtsanwender zur Ermittlung von latenten Steuern stellt auf die Ebene von Bilanzposten („Balance Sheet Accounts“), mitunter auch auf eine Unterkategorie („Sub-Balance Sheet Accounts“) ab. Ein Bilanzposten umfasst typischerweise eine bestimmbare Anzahl von Sachkonten und diese wiederum eine Mehrzahl, häufig eine Vielzahl von Einzelsachverhalten. Durch den Rückgriff auf Bilanzposten erfolgt bei dieser Ermittlungsmethode eine Gesamtbetrachtung und mithin die Summe aller Einzelwerte, die einen Bilanzposten umfassen. Die Verwendung von aggregierten Werten auf Ebene eines Bilanzpostens ermöglicht keine Aussagen zu latenten Steuern pro Einzelsachverhalt. Mithin ist anhand eines Bilanzpostens nicht ablesbar, ob die zugrunde liegenden Sachverhalte sowohl passive als auch aktive latente Steuern begründen und somit eine Saldierung dieser latenten Steuern implizit erfolgt. Die gleiche Problematik ergibt sich jedoch auch bereits bei einer Ermittlung auf Ebene von Sachkonten (Rz. 66). Werden latenten Steuer...