Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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C. Rechtsfolge: Behandlung als fiktiver Asset Deal
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Liegen die Voraussetzungen von § 65 MinStG vor, so wird die Veräußerung der Kontrollbeteiligung auf Ebene der veräußernden Geschäftseinheit für Zwecke der Mindeststeuer ignoriert. Vielmehr wird die Zielgesellschaft selbst so behandelt, als hätte sie ihre Vermögenswerte und Schulden an den Erwerber veräußert. Die Transaktion wird damit für Zwecke der Mindeststeuer als fiktiver Asset Deal behandelt.