Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards
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§ 60 MinStG beruht auf Art. 28 Mindeststeuerrichtlinie und Art. 5.3.4 der GloBE-Mustervorschriften. Für die Bestimmung des Werts und der Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter sind regelmäßig IFRS-Standards heranzuziehen, vgl. § 7 Abs. 4 Nr. 1 MinStG.