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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Besonderheiten (Abs. 1 Satz 2—4)

9

Die maßgeblichen Werte richten sich jedoch gemäß Satz 2 nach der Rechnungslegung der Betriebsstätte (§ 42 MinStG), sofern diese nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard erstellt worden ist.

Anerkannte Rechnungslegungsstandards sind in § 7 Abs. 4 MinStG definiert, dazu gehört insbesondere IFRS.

Verfügt die Betriebsstätte nicht über eine gesonderte Finanzbuchhaltung oder wird diese nicht nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard erstellt, wird der Betrag der förderfähigen Personalkosten und der förderfähigen Sachanlagen so berechnet, als ob die Betriebsstätte über eine gesonderte Finanzbuchhaltung verfügen würde, die nach dem Rechnungslegungsstandard erstellt wurde, der bei der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses der Muttergesellschaft verwendet wurde.

10

Die berücksichtigungsfähigen Lohnkosten und die berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte einer Betriebsstätte sind nach Satz 3 von den Lohnkosten und Vermögenswerten des Stammhauses im gleichen Verhältnis auszunehmen, zu dem die Einkünfte nach § 42 Abs. 1 MinStG ganz oder teilweise bei der Ermittlung des Mindeststeuer-Jahres...

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