Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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9. Professionelle Verwalter (Abs. 19 Nr. 7)
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Schließlich muss die Einheit von professionellen Verwaltern im Auftrag der Anleger verwaltet werden (§ 7 Abs. 19 Nr. 7 MinStG). Dies ist dies gegeben, wenn der Verwalter aufsichtsrechtlich reguliert ist. Als weitere — nach hier vertretener Ansicht geringer zu gewichtende — Indizien für einen professionellen Verwalter führt die Gesetzesbegründung an, dass die Verwalter unabhängig von den Anlegern entscheiden und nicht bei diesen angestellt sind oder dass die Vergütung der Verwalter teilweise erfolgsbasiert ist.