Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards
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Die MinStRL macht keine Vorgaben zur Umsetzung der verfahrensrechtlichen Vorschriften. Den Mitgliedstaaten ist es so möglich, die Erhebung der Mindeststeuer — unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten — in die bestehenden Steuerverfahren zu implementieren. Die GloBE-MV enthalten ebenfalls keine entsprechende Vorschrift.