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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

1. Steuerschuld

a) Keine eigenständige Begriffsdefinition

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Zentrales Tatbestandsmerkmal des § 52 Abs. 1 MinStG ist die Steuerschuld bzw. deren betragsmäßige Veränderung. Obwohl neben § 52 MinStG auch verschiedene weitere Vorschriften des MinStG tatbestandlich auf die „Steuerschuld“ abstellen, enthält weder das MinStG noch die Gesetzesbegründung eine Begriffsdefinition.

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§ 52 Abs. 1 MinStG setzt Art. 25 Abs. 1 Unterabs. 1 MinStRL in nationales Recht um. Der Richtliniengeber stellt dort auf eine „Anpassung [der] erfassten Steuern“ ab. Art. 25 Abs. 1 Unterabs. 1 MinStRL wiederum ist Art. 4.6.1 GloBE-MV nachgebildet, welcher auf eine Anpassung der Verbindlichkeit für erfasste Steuern („adjustment to a Constituent Entity’s liability for Covered Taxes“) abstellt. Auch der S. 958 deutsche Gesetzgeber scheint auf die betragsmäßige Veränderung einer Verbindlichkeit abzustellen, denn nur so erklärt sich der in der Gesetzesbegründung enthaltene Verweis auf den „Erlass des betreffenden Steuerbescheides beziehungsweise Verwaltungsaktes“ als „maßgeblicher Zeitpunkt“ für Zwecke des § 52 Abs. 1 MinStG.

b) Maßgebliche Steuerschuld

29

Wenngleich § 52 Abs. 1 MinStG auf...

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