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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

III. Optionale Begrenzung des sachlichen oder persönlichen Anwendungsbereichs des Wahlrechts (Abs. 3 Satz 2)

49

Nach § 35 Abs. 3 Satz 2 MinStG kann das Wahlrecht nach § 35 Abs. 1 MinStG in sachlicher oder persönlicher Hinsicht begrenzt werden. Es handelt sich bei der Beschränkung des Wahlrechts um eine „Entweder-oder“-Konstellation. Die Regelung ermöglicht es,

  • (1) entweder den sachlichen Anwendungsbereich auf alle materiellen Vermögenswerte aller Geschäftseinheiten eines Steuerhoheitsgebiets oder

  • (2) den persönlichen Anwendungsbereich auf Investmenteinheiten eines Steuerhoheitsgebiets zu beschränken.

50

Im Fall (1) sind sämtliche Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe vom persönlichen Anwendungsbereich des Wahlrechts nach § 35 Abs. 1 MinStG (s. Rz. 23 f.) umfasst. Das Wahlrecht nach § 35 Abs. 1 MinStG gilt indes einheitlich nur für alle materiellen Vermögenswerte der Geschäftseinheiten eines Steuerhoheitsgebiets, die im Konzernabschluss zum beizulegenden Zeitwert erfasst oder bei denen Anpassungen aufgrund von Wertminderungstests vorgenommen worden sind.

51

Im Fall (2) findet das Wahlrecht nach § 35 Abs. 1 MinStG ausschließlich auf Investmenteinheiten eines Steuerhoheitsgebiets Anwendun...

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