Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2. Sonstiges Ergebnis im MinStG
212
Grundsätzlich sind in dem Mindeststeuer-Gewinn oder Mindeststeuer-Verlust keine im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasste Bestandteile einzubeziehen (s. § 15 MinStG Rz. 1 ff.). Dennoch wird im Rahmen des MinStG u.a. an den folgenden Stellen auf das sonstiger Ergebnis Bezug genommen. Weiterführende Details hierzu, finden sich dann in der jeweiligen Kommentierung:
Gewinne oder Verluste aus der Anwendung der Neubewertungsmethode (s. § 22 MinStG Rz. 28)
Qualifizierte Währungsgewinne (s. § 40 MinStG Rz. 1 ff.)
Anpassung der erfassten Steuern, falls Bestandteile des sonstigen Ergebnisses doch in den Mindeststeuer-Gewinn oder Mindeststeuer-Verlust einbezogen werden (s. § 44 MinStG Rz. 1 ff.).