Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Überblick
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Nach § 79 MinStG wird der Steuererhöhungsbetrag in bestimmten — als risikoarm betrachteten Fällen — auf der Grundlage vereinfachter Berechnungen auf Null gesetzt. Für die Inanspruchnahme des antragsgebundenen Safe Harbours muss die Geschäftseinheit einen von drei alternativen Test (Routinegewinn-Test, Wesentlichkeitsgrenze-Test oder Test des effektiven Steuersatzes) erfüllen. Für die Anwendung des § 79 MinStG sind die Regelungen in § 80 MinStG zu beachten.