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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

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Die Regelungen über die Einreichung und den Inhalt des Mindeststeuer-Berichts (s. dazu im Detail § 76 MinStG) finden sich im ersten Abschnitt des 8. Teils des MinStG und tragen die Überschrift „Administration“. Der zweite Abschnitt dieses Teils legt derweil allgemeine Bestimmungen zur Ausübung von Wahlrechten fest (s. dazu im Detail § 77 MinStG). Die Beanspruchung der im dritten Abschnitt genannten „Safe-Harbour-Regelungen“ kann den Inhalt des Berichts zwar verkürzen, aber nicht die Pflicht zur Abgabe gänzlich entfallen lassen. Der Mindeststeuer-Bericht bildet in diesen Fällen die Grundlage für die Überprüfung der Berechtigung zur Inanspruchnahme der „Safe-Harbour-Regelung“.

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Die Abgabeverpflichtung spielt mithin eine bedeutende Rolle in zahlreichen Bestimmungen des MinStG. An verschiedenen Stellen des Gesetzes wird auf die sog. „berichtspflichtige Geschäftseinheit“ Bezug genommen. Speziell in der Definition dieser (berichtspflichtigen) Einheit in § 7 Abs. 7 MinStG wird ausdrücklich auf die gem. § 75 MinStG zur Abgabe verpflichtete Einheit verwiesen. Für Unternehmensgruppen mit mehreren Muttergesellscha...

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