Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
D. Rechtsfolge des Kürzungsmechanismus
24
Als Rechtsfolge des § 10 MinStG ist der Primärergänzungssteuerbetrag der obersten Muttergesellschaft entsprechend ihrem Anteil an der niedrig besteuerten Einheit zu kürzen. Die Kürzung kann dabei bis auf Null erfolgen. Sie ist bereits im Zeitpunkt der Aufteilung des Ergänzungssteuerbetrags auf die Muttergesellschaft vorzunehmen. Auf den Zeitpunkt der Entrichtung der PES kommt es insofern nicht an.
25
Der Gesetzgeber hat in der Gesetzesbegründung das folgende Beispiel vorgesehen, welches die Anwendungssystematik des § 10 MinStG veranschaulichen soll:
Die A Co ist die oberste Muttergesellschaft der ABC-Gruppe bestehend aus A Co, B Co und C Co. A Co ist in Steuerhoheitsgebiet A belegen und hält unmittelbar oder mittelbar eine Kontrollbeteiligung an den Tochtergesellschaften der B Co und der C Co. Diese sind den Steuerhoheitsgebieten B und C belegen. Die C Co ist eine niedrig besteuerte Geschäftseinheit. A Co hält 60 % der Anteile an der B Co. Die restlichen 40 % werden von einem außenstehenden Dritten gehalten. B Co hält 100 % der Anteile an der C Co. Bei den Anteil...